Behinderung Volljährigkeit

Mein Kind mit Behinderung wird 18 – was ändert sich

Mein Kind mit Behinderung wird 18 – was ändert sich?

Der 18. Geburtstag im Leben Ihrer Kinder ist ein besonderer Tag. Jetzt sind Ihre Kinder volljährig, sie haben also ab diesem Tag
grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Man kann Verträge schließen, heiraten und auch einen Führerschein
machen. Mit unserer zweiteiligen Online-Veranstaltung möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Besonderheiten sich
für Ihre Kinder mit Behinderung ergeben können.

Wir freuen uns, dass wir als Referentin wieder Frau Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht in Bochum gewinnen
konnten (
www.sozialrecht-bochum.de). Nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Spätestens 3 Tage
vor der Veranstaltung kommt dann von uns der Link zur Online-Veranstaltung.

Veranstaltung Teil I: Montag, 05.06.2025 von 18:00 – 20:00 Uhr

Thema: Geschäftsfähigkeit, rechtliche Betreuung für Menschen mit Behinderung,
Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis)
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Veranstaltung Teil II: Donnerstag, 11.06.2025 von 18:00 – 20:00 Uhr

Thema: Hilfen für junge Menschen mit Behinderung und Änderungen ab dem 18. Lebensjahr
Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kindergeld, Leistungen der Eingliederungshilfe

 

Anmeldung bitte per Mail an:
leon.gartman@inklusion-hessen.de
Bitte geben Sie UNBEDINGT unter betr. den Namen der Veranstaltung und Datum an!

Weitere Infos:

Einladung_IBH_Mein-Kind-mit-Behinderung-wird-18

Datum

11 Juni 2025
Abgelaufen!

Uhrzeit

18:00 - 20:00

Standort

Online

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